AG Mainz: Haftung für außergerichtliche Anwaltskosten bei Abofallen

VonIT Recht Freiburg

AG Mainz: Haftung für außergerichtliche Anwaltskosten bei Abofallen

AG Mainz, Urteil v. 02.03.2011, Az. 89 C 284/10

Der Betreiber einer Internetseite, die eine sogenannte “Abofalle” beinhaltet, haftet für außerprozessuale Rechtsanwaltskosten, die einem Betroffenen zur Abwehr der vom Abofallenbetreiber unberechtigter Weise geltend gemachter Forderungen entstehen.

 

Über den Autor

IT Recht Freiburg

Rechtsanwalt Cristian-Oskar Marcachi studierte Rechtswissenschaften an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg. Seit 2006 ist er als Rechtsanwalt bei der Rechtsanwaltskammer Freiburg zugelassen und Mitglied der Deutschen Anwaltsvereinigung (DAV).