Bundesgerichtshof: Sofortüberweisung als einzige kostenlose Zahlungsart nicht zumutbar

VonIT Recht Freiburg

Bundesgerichtshof: Sofortüberweisung als einzige kostenlose Zahlungsart nicht zumutbar

BGH, Urt. v. 18.07.2017, Az. KZR 39/16

1. “Sofortüberweisung” darf nicht als einizige kostenlose Zahlungsweise angeboten werden.

2. Das Gericht bestätigte die Auffassung, wonach die einzige kostenlose Zahlungsart Verbraucher nicht dazu zwingen dürfe, mit einem nicht beteiligten Dritten in vertragliche Beziehungen zu treten und diesem hochsensible Finanzdaten zu übermitteln.

3. Das Geschäftsmodell „Sofortüberweisung“ kann weiter betrieben werden. Den Verbrauchern müssten jedoch weitere kostenlose Zahlungsmöglichkeiten angeboten werden.

Über den Autor

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Rechtsanwalt Cristian-Oskar Marcachi studierte Rechtswissenschaften an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg. Seit 2006 ist er als Rechtsanwalt bei der Rechtsanwaltskammer Freiburg zugelassen und Mitglied der Deutschen Anwaltsvereinigung (DAV).