LG Aschaffenburg: Impressum bei geschäftlichem Facebook-Profil

VonIT Recht Freiburg

LG Aschaffenburg: Impressum bei geschäftlichem Facebook-Profil

LG Aschaffenburg, Urteil v. 19.08.2011, Az. 2 HK O 54/11

Wird ein Facebook-Profil geschäftsmäßig genutzt, muss es ein Impressum beinhalten, das den Voraussetzungen des § 5 TMG entspricht. Die Bezeichnung “Info” verstößt mangels Klarheit gegen § 5 TMG.

Über den Autor

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Rechtsanwalt Cristian-Oskar Marcachi studierte Rechtswissenschaften an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg. Seit 2006 ist er als Rechtsanwalt bei der Rechtsanwaltskammer Freiburg zugelassen und Mitglied der Deutschen Anwaltsvereinigung (DAV).