OLG Karlsruhe: Google ist zur eigenständigen Überprüfung von Inhalten nicht verpflichtet

VonIT Recht Freiburg

OLG Karlsruhe: Google ist zur eigenständigen Überprüfung von Inhalten nicht verpflichtet

Oberlandesgericht Karlsruhe, Urt.v. 14.12.2016, Az. 6 U 2/151. Die Beklagte als Suchmaschinenbetreiberin hafte nur nach konkretem Hinweis auf eine klare Rechtsverletzung auf Unterlassung. Ihren daraus herzuleitenden Pflichten habe die Beklagte aber genügt, indem sie jeweils den konkreten Link zu dem Artikel als Suchergebnis gesperrt habe, nachdem sie die Kläger auf den Artikel hingewiesen hätten.

2. Es obliege dem Betroffenen, der Suchmaschinenbetreiberin die konkreten Links mitzuteilen, durch die er rechtswidrig in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt werde.

3. Die Suchmaschinenbetreiberin ist nicht verpflichtet, ihrerseits von Dritten in das Netz gestellte Beiträge aufzuspüren und auf eventuelle Persönlichkeitsrechtsverletzungen zu überprüfen.

(Pressemitteilung OLG Karlsruhe vom 22.12.2016)

Über den Autor

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Rechtsanwalt Cristian-Oskar Marcachi studierte Rechtswissenschaften an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg. Seit 2006 ist er als Rechtsanwalt bei der Rechtsanwaltskammer Freiburg zugelassen und Mitglied der Deutschen Anwaltsvereinigung (DAV).