OLG Stuttgart, Urteil v. 2012-04-19, Az. 2 U 91/11
Ein Unternehmen, das für seine Kunden Domains parkt, haftet als Mitstörer für markenrechtsverletzende Domains, wenn es per E-Mail von der Rechtsverletzung in Kenntnis gesetzt wurde und die Rechtsverletzung nicht innerhalb einer angemessenen Zeitspanne abstellt.
Über den Autor