Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 08.04.2014, Az. C-293/12, C-594/12
Die Richtlinie 2006/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 über die Vorratsspeicherung von Daten ist ungültig, da sie Eingriffe in die Grundrechte auf Achtung des Privatlebens und auf den Schutz personenbezogener Daten von großem Ausmaß und besonderer Schwere zulässt, die sich nicht auf das absolut Notwendige beschränken.
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