Amtsgericht Hamburg: Keine Haftung des Hotelinhabers bei Betrieb eines WLANs

VonIT Recht Freiburg

Amtsgericht Hamburg: Keine Haftung des Hotelinhabers bei Betrieb eines WLANs

AG Hamburg, Urteil vom 10.06.2014, Az. 25b C 431/13

1. Die Privilegierung des § 8 TMG ist auf WLAN Betreiber (privat als auch gewerblich) anzuwenden.

2. Die Grundsätze der Privilegierung sind auch auf die Haftung als Störer zu übertragen. Eine Haftung ist daher überhaupt erst ab Kenntnis von der konkreten, im Einzelfall vorliegenden Rechtsverletzung anzunehmen.

 

 

Über den Autor

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Rechtsanwalt Cristian-Oskar Marcachi studierte Rechtswissenschaften an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg. Seit 2006 ist er als Rechtsanwalt bei der Rechtsanwaltskammer Freiburg zugelassen und Mitglied der Deutschen Anwaltsvereinigung (DAV).