Amtsgericht Düsseldorf: Filesharing – Begrenzung des Schadensersatzes und der Abmahnkosten

VonIT Recht Freiburg

Amtsgericht Düsseldorf: Filesharing – Begrenzung des Schadensersatzes und der Abmahnkosten

AG Düsseldorf, Urteil vom 20.05.2014, Az. 57 C 16445/13

1. Hinsichtlich der Höhe des Schadensersatzesgelten bei Berechnung des Schadens durch einen privaten Filesharer nicht die gleichen Maßstäbe wie bei einem kommerziellen Lizenznehmer. Nach Auffassung des Amtsgerichts muss sich dieser an der auf dem Markt erzielbaren Lizenzeinnahme für einen Einzeldownload über einen legalen Anbieter orientieren.

2. Der errechnete Streitwert für die Abmahnung eines Filmtitels liegt noch unterhalb der neu eingeführten Streitwertdeckelung des § 97a Abs. 3 UrhG in Höhe von 1.000 Euro liegt. Das Amtsgericht weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Deckelung einen Höchstwert und keine Pauschale darstellt.

Über den Autor

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Rechtsanwalt Cristian-Oskar Marcachi studierte Rechtswissenschaften an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg. Seit 2006 ist er als Rechtsanwalt bei der Rechtsanwaltskammer Freiburg zugelassen und Mitglied der Deutschen Anwaltsvereinigung (DAV).