Oberlandesgericht Hamm: Der Weiterverkauf von Multimedia-Daten darf untersagt werden

VonIT Recht Freiburg

Oberlandesgericht Hamm: Der Weiterverkauf von Multimedia-Daten darf untersagt werden

OLG Hamm, Urteil v. 15.05.2014, Az. 22 U 60/13

1. Der Weiterverkauf von digital erworbenen E-Books und Hörbüchern darf in den AGB des Verkäufers untersagt werden. Eine Klausel, die dem Erwerber digitaler Kopien von E-Books und Hörbüchern den Weiterverkauf der erworbenen Produkte verbietet, ist rechtlich grundsätzlich nicht zu beanstanden.

2. Multimedia-Dateien (hier: E-Books und Hörbücher) unterfallen keiner unkörperlichen Erschöpfung. Die UsedSoft-Entscheidung des EuGH betrifft ausschließlich Software und nicht andere digitale Produkte und lässt sich daher nicht auf andere Multimedia-Dateien übertragen.

Über den Autor

IT Recht Freiburg

Rechtsanwalt Cristian-Oskar Marcachi studierte Rechtswissenschaften an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg. Seit 2006 ist er als Rechtsanwalt bei der Rechtsanwaltskammer Freiburg zugelassen und Mitglied der Deutschen Anwaltsvereinigung (DAV).