KG Berlin, Beschluss v. 2010-10-25, Az. 10 W 127/10
Aufnahmen eines Privathauses von offener Straße sind nur dann unzulässig, wenn sie unter Überwindung einer Umfriedung angefertigt werden und/oder die Wohnung zeigen und damit das Persönlichkeitsrecht der Betroffenen verletzen.
Über den Autor