BGH: Kein Recht auf vorzeitige Kündigung eines DSL-Vertrags

VonIT Recht Freiburg

BGH: Kein Recht auf vorzeitige Kündigung eines DSL-Vertrags

BGH, Urteil v. 2010-11-11, Az. III ZR 57/10

Der Inhaber eines DSL-Anschlusses hat kein Recht zur Kündigung des mit dem Telekommunikationsunternehmen geschlossenen Vertrags vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit, wenn er an einen Ort umzieht, an dem keine Leitungen verlegt sind, die die Nutzung der DSL-Technik zulassen.

Über den Autor

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Rechtsanwalt Cristian-Oskar Marcachi studierte Rechtswissenschaften an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg. Seit 2006 ist er als Rechtsanwalt bei der Rechtsanwaltskammer Freiburg zugelassen und Mitglied der Deutschen Anwaltsvereinigung (DAV).