AG Berlin Charlottenburg: Gerichtsstand bei Persönlicheitsrechtsverletzungen im Internet

VonIT Recht Freiburg

AG Berlin Charlottenburg: Gerichtsstand bei Persönlicheitsrechtsverletzungen im Internet

AG Berlin Charlottenburg, Urteil v. 2010-11-16, Az. 226 C 130/10

Bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Internet ist der so genannte fliegende Gerichtsstand nicht bereits deshalb anwendbar, weil der streitgegenständliche Artikel über das Internet in ganz Deutschland abrufbar ist. Der Wahlgerichtsstand des § 32 ZPO kann bei Internetdelikten nur dann gerechtfertigt sein, wenn die behauptete unerlaubte Handlung einen Ortsbezug zum Gerichtsbezirk des gewählten Gerichtes aufweist, der über den Ortsbezug zu den Gerichtsbezirken aller anderen sachlich zuständigen inländischen Gerichte hinausgeht.

Über den Autor

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Rechtsanwalt Cristian-Oskar Marcachi studierte Rechtswissenschaften an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg. Seit 2006 ist er als Rechtsanwalt bei der Rechtsanwaltskammer Freiburg zugelassen und Mitglied der Deutschen Anwaltsvereinigung (DAV).