AG München: Kein privater Auskunftsanspruch gegenüber Forenbetreiber

VonIT Recht Freiburg

AG München: Kein privater Auskunftsanspruch gegenüber Forenbetreiber

AG München, Urteil v. 2011-02-03, Az. 161 C 24062/10

Der registrierte Nutzer eines Internetforums, der Opfer rechtsverletzender Äußerungen im betreffenden Internetforum geworden ist, steht grundsätzlich kein eigener Auskunftsanspruch gegen den Forenbetreiber auf Auskunft über den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift der registrierten Nutzer zu, die die betreffenden Inhalte verfasst und in das Internetforum eingestellt haben.

Über den Autor

IT Recht Freiburg

Rechtsanwalt Cristian-Oskar Marcachi studierte Rechtswissenschaften an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg. Seit 2006 ist er als Rechtsanwalt bei der Rechtsanwaltskammer Freiburg zugelassen und Mitglied der Deutschen Anwaltsvereinigung (DAV).