AG Hamburg, Urteil vom 09.01.2015, Az. 36a C 40/14
1. Ein werkseitig vergebenes, individuelles und daher nur dem Inhaber des WLAN-Routers bekanntes Kennwort ist mindestens ebenso sicher wie ein selbst gewähltes, in vielen Fällen sogar sicherer.
2. Die höchstrichterliche Entscheidung (BGH, I ZR 121/08, NJW 2010, 2061 – Sommer unseres Lebens) kann nur in Fällen Geltung beanspruchen, in denen ein Router ausgeliefert und angeschlossen wird, der mit einem werkseitig vorgegebenen Schlüssel ausgestattet ist, der für eine Vielzahl von Geräten gilt.
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