BVerfG, Beschluss v. 2012-03-21, Az. 1 BvR 2365/11
Die Grundsatzfrage nach Prüfungs- und Instruktionspflichten von Anschlussinhabern, die ihren Internetzugang Dritten — etwa Familienangehörigen — zur Verfügung stellen, bedarf einer Klärung. Bislang werden zu dieser Rechtsfrage unterschiedliche Auffassungen vertreten. Ob in einem solchen Fall Prüfpflichten überhaupt bestehen und falls ja, wie weit diese gehen, ist durch den vom Bundesgerichtshof aufgestellten Rechtsgrundsatz offensichtlich noch nicht geklärt. Die „Sommer unseres Lebens“-Entscheidung des BGH betraf einen anderen Sachverhalt, nämlich die Frage, ob ein WLAN-Anschluss auf einen hinreichenden Schutz durch Sicherungsmaßnahmen gegen die Benutzung durch außenstehende Dritte geprüft werden muss.
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