EuGH: Framing/Embedding ist regelmäßig keine Urheberrechtsverletzung

VonIT Recht Freiburg

EuGH: Framing/Embedding ist regelmäßig keine Urheberrechtsverletzung

EuGH, Beschluss vom 21.10.2014, Az. C-348/13

Die Einbettung eines auf einer Website öffentlich zugänglichen geschützten Werkes in eine andere Webseite mittels eines Links unter Verwendung der Framing-Technik allein (wie etwa ein Youtube-Video bei Facebook) stellt keine “öffentliche Wiedergabe” dar, soweit das betreffende Werk weder für ein neues Publikum, d.h. für ein Publikum, an das die Inhaber des Urheberrechts nicht gedacht hatten, als sie die ursprüngliche öffentliche Wiedergabe erlaubten, noch nach einem speziellen technischen Verfahren wiedergegeben wird, das sich von demjenigen der ursprünglichen Wiedergabe unterscheidet.

Das Gericht wendet in dem Beschluss zum Framing die Grundsätze aus einer früheren Entscheidung an, nach der Hyperlinks ohne Erlaubnis der Urheberrechtsinhaber auf geschützte Werke verweisen dürfen.

 

Über den Autor

IT Recht Freiburg

Rechtsanwalt Cristian-Oskar Marcachi studierte Rechtswissenschaften an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg. Seit 2006 ist er als Rechtsanwalt bei der Rechtsanwaltskammer Freiburg zugelassen und Mitglied der Deutschen Anwaltsvereinigung (DAV).