EuGH: Zur Störerhaftung Gewerbetreibender beim Betrieb eines offenen WLAN

VonIT Recht Freiburg

EuGH: Zur Störerhaftung Gewerbetreibender beim Betrieb eines offenen WLAN

EuGH, Urt. v. 15.09.2016, Az. C-484/14

1. Gewerbetreibende haften nicht auf Schadensersatz, wenn Dritte über das offene WLAN Urheberrechtsverletzungen begehen. Auch die Anwaltskosten für die Abmahnungen müssen in Zukunft nicht mehr die WLAN-Betreiber tragen.

2. Dennoch erlaubt die E-Commerce-RL (Richtlinie 2000/31) den WLAN-Betreibern gerichtlich durchsetzbare Sicherungspflichten aufzuerlegen, wie z.B. Sicherung und Identitätsnachweise. Die Sicherung des WLAN sieht der EuGH als einen geeigneten Ausgleich zwischen den betroffenen, kollidierenden Grundrechte an.

 

 

Über den Autor

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Rechtsanwalt Cristian-Oskar Marcachi studierte Rechtswissenschaften an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg. Seit 2006 ist er als Rechtsanwalt bei der Rechtsanwaltskammer Freiburg zugelassen und Mitglied der Deutschen Anwaltsvereinigung (DAV).