Hanseatisches Oberlandesgericht: Bei einer fehlenden oder fehlerhaften Datenschutzerklärung liegt ein Wettbewerbsverstoß vor

VonIT Recht Freiburg

Hanseatisches Oberlandesgericht: Bei einer fehlenden oder fehlerhaften Datenschutzerklärung liegt ein Wettbewerbsverstoß vor

Hanseatisches OLG, Urteil vom 27.06.2013, Az. 3 U 26/12

1. Bei § 13 TMG handelt es sich um eine das Markverhalten regelnde Norm im Sinne von § 4 Nr. 11 UWG.

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Über den Autor

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Rechtsanwalt Cristian-Oskar Marcachi studierte Rechtswissenschaften an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg. Seit 2006 ist er als Rechtsanwalt bei der Rechtsanwaltskammer Freiburg zugelassen und Mitglied der Deutschen Anwaltsvereinigung (DAV).