OLG Hamm, Urteil v. 15.05.2014, Az. 22 U 60/13
1. Der Weiterverkauf von digital erworbenen E-Books und Hörbüchern darf in den AGB des Verkäufers untersagt werden. Eine Klausel, die dem Erwerber digitaler Kopien von E-Books und Hörbüchern den Weiterverkauf der erworbenen Produkte verbietet, ist rechtlich grundsätzlich nicht zu beanstanden.
2. Multimedia-Dateien (hier: E-Books und Hörbücher) unterfallen keiner unkörperlichen Erschöpfung. Die UsedSoft-Entscheidung des EuGH betrifft ausschließlich Software und nicht andere digitale Produkte und lässt sich daher nicht auf andere Multimedia-Dateien übertragen.
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