Datenschutzrecht

In der heutigen Informationsgesellschaft befindet sich das Datenschutzrecht immer öfter im Fokus der Allgemeinheit. Das Ziel des Datenschutzrechts, das Recht des Einzelnen auf informationelle Selbstbestimmung zu schützen und gleichzeitig einen Ausgleich zwischen dem Datenschutz des Einzelnen und den berechtigten Interessen der Allgemeinheit und staatlicher und privater Datenverarbeiter zu schaffen, wird durch immer strengere datenschutzrechtliche Vorgaben verfolgt und umgesetzt. Die Diensteanbieter müssen daher immer weitreichende Informations- und Belehrungspflichten erfüllen. Sobald Daten Dritter genutzt werden, benötigen die Diensteanbieter in der Regel die Einwilligung der entsprechenden Person. Dabei sind die Anwendungsbereiche der Datenerhebung und -verarbeitung so vielfältig, wie die heutigen Möglichkeiten im Bereich der Informationstechnologie.

Darüber hinaus haben Unternehmen innerbetrieblich weitere gesetzliche Vorgaben zu erfüllen. So ist beispielsweise in der Mehrzahl der Unternehmen ein entsprechend geschulter Datenschutzbeauftragter zu bestellen. Hierbei ist es möglich einen betriebsinternen Datenschutzbeauftragten entsprechend schulen zu lassen, oder diese Tätigkeit durch Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten, z.B. eines Rechtsanwalts, auszulagern.

Unsere rechtliche Beratung umfasst daher z.B.:

  • die nationalen und internationalen Datenschutzbestimmungen im Allgemeinen
  • Social Media und Datenschutz
  • Cloud-Services, SaaS oder Hosting und Datenschutz