Mit der rasanten Weiterentwicklung der Informationstechnologien in den vergangenen Jahren wurde das ursprüngliche EDV-Recht in eigenständige Teilbereiche untergliedert. Heute zählen u. a. die folgenden Rechtsbereiche zum IT-Recht (auch Internetrecht genannt):
1. IT-Vertragrecht
Das IT-Vertragsrecht umfasst die Überlassung von Standardsoftware sowie die Erstellung und Entwicklung von Individualsoftware einschließlich der Gestaltung individueller Verträge und Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) („online“ und „offline“), der rechtlichen Beratung und Betreuung bei Hard- oder Softwareprojekten, der Entwicklung, Erstellung und Betreuung von Lizenz- und Vertriebsmodellen uvm.
Gerade in Zeiten, in denen Applikationen und Services zunehmend in Form von Cloud-Lösungen angeschafft werden, sollten sich die Unternehmen darüber im Klaren sein, welche Konsequenzen es haben kann, wenn die Standardbedingungen des jeweiligen Anbieters unreflektiert angenommen werden. Hierdurch können sich Risiken ergeben, die mit einem individuellen Vertrag besser zugunsten des Kunden abgefedert werden können. Wenn in der Leistungsbeschreibung nicht eindeutig definiert ist, welche Funktionalitäten der Kunde genau benötigt, kann der Anbieter auch nicht dazu gezwungen werden, eine bestimmte Funktionalität umzusetzen. Dabei ist es für beide Seiten wichtig, den Umfang der Nutzungs- und Verwertungsrechte genau zu definieren. Der Anbieter sollte dem Kunden nicht mehr einräumen, als erforderlich ist, damit der Kunde seinen Geschäftsprozess mit Hilfe der Software abwickeln kann. Die Haftungsproblematik ist ein zweiter wichtiger Baustein eines jeden Softwarevertrages. So zeigt sich auch in dieser Hinsicht der Vorteil eines individuellen Vertrages insbesondere aus Sicht des Auftraggebers. Vertragsrechtlich denkbar ist auch eine Kombination aus den AGB des Anbieters und einer individuellen Vereinbarung, die den Regelungen der AGB grundsätzlich vorgeht. So können die AGB im Wesentlichen als verbindlich vereinbart, aber einzelne Klauseln von der Geltung ausgeschlossen werden.
2. Recht des elektronischen Geschäftsverkehrs (E-Commerce)
Für diesen bestimmten Teilbereich gibt es gesonderte Rechtsvorschriften zu beachten, wie z.B. das Telemediengesetz (TMG) sowie die Vorschriften zum Fernabsatzgeschäft (BGB). Bei Online-Geschäftsabschlüssen sind insbesondere die Verbraucherschutzvorschriften des BGB zu berücksichtigen. Darüber hinaus gibt es bei der rechtlichen Gestaltung und Betreuung von Onlineshops eine Fülle an zivilrechtlichen Rechtsfragen zu beachten gibt.
3. Telekommunikationsrecht
Dieser Bereich beschäftigt sich insbesondere mit Problemen bei der Abrechnung von Telekommunikationsdienstleistungen einschließlich der sog. Mehrwertdienste und den von den Betreibern zu erfüllenden gesetzlichen Voraussetzungen für den Betrieb von Telediensten (wie z.B. Impressumspflicht etc.).
4. Datenschutzrecht
Aufgabe des Datenschutzrechts ist es, die informationelle Selbstbestimmung des Einzelnen zu gewährleisten und einen Ausgleich zwischen dem Datenschutz des Einzelnen und berechtigten Interessen der Allgemeinheit und staatlicher und privater Datenverarbeiter zu schaffen. Um dies zu gewährleisten sind die Diensteanbieter gesetzlich dazu verpflichtet, immer weit reichende Informations- und Belehrungspflichten zu erfüllen. Darüber hinaus sind innerbetrieblich umfassende gesetzliche Vorgaben zu erfüllen. So ist beispielsweise in der Mehrzahl der Unternehmen ein entsprechend geschulter Datenschutzbeauftragter zu bestellen. Hierbei ist es möglich einen betriebsinternen Datenschutzbeauftragten entsprechend schulen zu lassen, oder diese Tätigkeit durch Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten, z.B. eines Anwalts, auszulagern.
5. Domainrecht
Das Domainrecht umfasst, wie das Informationstechnologierecht im Allgemeinen, eine Vielzahl rechtlicher Materien. Für das Domainrecht spielen Bereiche aus dem Privat-, Straf- und öffentlichen Recht eine wichtige Rolle.
Unternehmen treten unter ihren Domains im geschäftlichen Verkehr auf. Dabei präsentieren sie ihre Produkte/Dienstleistungen und möchten um Kunden werben. In diesem Zusammenhang kann es schnell zu Streitigkeiten um eine Domain kommen, z.B. aus wettbewerbs- oder markenrechtlichen Gesichtspunkten. Darüber hinaus nutzen viele Privatleute Domains und stellen auf diese Weise Inhalte ins Internet.
Es ist demnach nicht überraschend, dass im Rahmen des heute florierenden Domain-Handels einige Problemfelder entstanden sind, die u. a. unter Begriffen wie Domainparking, Domaingrabbing (die missbräuchliche Registrierung von Domainnamen), Cybersquatting (Registrierung bekannter Firmen-, Marken- oder Produktnamen) oder Typosquatting (Ausnutzen von Schreibfehlern beim Eintippen des Domainnamens) zusammengefasst werden können. An den Domainhandel knüpft schließlich der Bereich des Domain-Transfers (z.B. Providerwechsel, Übertragung auf einen neuen Besitzer) an, der nach den Regeln des Zivilrechts zu beurteilen ist.
6. Wettbewerbsrecht und Markenrecht im Bereich der Informationstechnologien
Durch die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zum unlauteren Wettbewerb soll der freie Wettbewerb zwischen Unternehmen gewährleistet werden. Hierbei spielt gerade im Bereich des Internets die Abmahnung als Instrument der Durchsetzung wettbewerbsrechtlicher Ansprüche eine wesentliche Rolle. Ferner fließen in diesem Bereich auch marken- und namensrechtliche Gesichtspunkte ein.
7. Urheberrecht im Bereich der Informationstechnologien
Hier ist besonders die Problematik von Urheberrechtsverletzungen im Internet, die über Filesharing-Netzwerken (Tauschbörsen) begangen werden, anzusiedeln. Darüber hinaus ergeben sich häufig Fragestellungen z.B. im Zusammenhang mit der Softwareerstellung, die einer besonderen Überprüfung bedürfen.
8. Recht des E-Government
In diesem Rechtsbereich ist die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben im Rahmen von Vergabeprozessen, insbesondere bei öffentlich-rechtliche IT-Projekten (EVB-IT und BVB)zu beachten.
9. Allgemeines und besonderes Zivilrecht
Das Zivilrecht spielt insbesondere bei der rechtssicheren Gestaltung von Internetpräsenzen und im Bereich des E-Commerce eine wesentliche Rolle. Besonderer Beachtung sind hier u. a. der Ausgestaltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Onlinehandel und der Prüfung und Gestaltung kompletter Shop-Systemen zu schenken. Ferner ist der Bereich des Internethandels über Internetplattformen, wie beispielsweise Ebay, im Hinblick auf die Durchsetzung von Verbraucherrechten im Lichte des allgemeinen Zivilrechts zu beachten.