OLG Frankfurt am Main: Störerhaftung bei unzureichend gesichertem WLAN

VonIT Recht Freiburg

OLG Frankfurt am Main: Störerhaftung bei unzureichend gesichertem WLAN

OLG Frankfurt am Main, Urteil v. 2010-12-21, Az. 11 U 52/07

1. Der Anschlussinhaber kann nach den Grundsätzen der Störerhaftung auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, wenn Dritte über ein unzureichend gesichertes WLAN Urheberrechtsverletzungen begehen  (nachgehend zu BGH – Sommer unseres Lebens).

2. Der Gebührenstreitwertes für einen Unterlassungsantrag, der sich dagegen richtet, dass der Störer Dritten Rechtsverletzungen ermöglicht, indem er den Zugang zu seinem WLAN- Anschluss unzureichend sichert, wird vorliegend auf EUR 2.500,00 festgesetzt.

Über den Autor

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Rechtsanwalt Cristian-Oskar Marcachi studierte Rechtswissenschaften an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg. Seit 2006 ist er als Rechtsanwalt bei der Rechtsanwaltskammer Freiburg zugelassen und Mitglied der Deutschen Anwaltsvereinigung (DAV).