AG Frankfurt am Main: Kein fliegender Gerichtsstand bei Rechtsverletzungen im Internet

VonIT Recht Freiburg

AG Frankfurt am Main: Kein fliegender Gerichtsstand bei Rechtsverletzungen im Internet

AG Frankfurt am Main, Urteil v. 01.12.2011, Az. 30 C 1849/11 – 25

Die Zuständigkeit eines Gerichts für eine Klage aufgrund einer im Internet begangenen Urheberrechtsverletzung und einer Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts ist nur dann gegeben, wenn die Rechtsverletzung einen sachlichen Bezug zum Bezirk des angerufenen Gerichts aufweist.

 

Über den Autor

IT Recht Freiburg

Rechtsanwalt Cristian-Oskar Marcachi studierte Rechtswissenschaften an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg. Seit 2006 ist er als Rechtsanwalt bei der Rechtsanwaltskammer Freiburg zugelassen und Mitglied der Deutschen Anwaltsvereinigung (DAV).