Amtsgericht Hamburg: Gegenstandswert bei privatem Filesharing nur 1.000 Euro

VonIT Recht Freiburg

Amtsgericht Hamburg: Gegenstandswert bei privatem Filesharing nur 1.000 Euro

AG Hamburg, Beschluss vom 24.07.2013, Az. 31a C 109/13

1. Rechtsverletzungen im privaten Umfeld wögen weit weniger schwer als solche, die zu gewerblichen Zwecken erfolgten. Entsprechend seien die sonst üblichen Streitwerte von bis zu 10.000 Euro deutlich zu hoch.

2. Hinweis des Gerichts auf das vom Bundestag beschlossene (jedoch noch nicht in Kraft getretene) Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken.

Über den Autor

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Rechtsanwalt Cristian-Oskar Marcachi studierte Rechtswissenschaften an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg. Seit 2006 ist er als Rechtsanwalt bei der Rechtsanwaltskammer Freiburg zugelassen und Mitglied der Deutschen Anwaltsvereinigung (DAV).