BGH: Eltern haften grundsätzlich nicht für illegales Filesharing ihrer minderjährigen Kinder

VonIT Recht Freiburg

BGH: Eltern haften grundsätzlich nicht für illegales Filesharing ihrer minderjährigen Kinder

Bundesgerichtshof, Urteil v. 15.11.2012, Az. I ZR 74/12

Eltern genügen ihrer Aufsichtspflicht über ein normal entwickeltes Kind regelmäßig bereits dadurch, dass sie das Kind über das Verbot einer rechtswidrigen Teilnahme an Internettauschbörsen belehren. Eine Verpflichtung der Eltern, die Nutzung des Internet durch das Kind zu überwachen, den Computer des Kindes zu überprüfen oder dem Kind den Zugang zum Internet (teilweise) zu versperren, besteht grundsätzlich nicht. Zu derartigen Maßnahmen sind Eltern erst verpflichtet, wenn sie konkrete Anhaltspunkte für eine rechtsverletzende Nutzung des Internetanschlusses durch das Kind haben.

Über den Autor

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Rechtsanwalt Cristian-Oskar Marcachi studierte Rechtswissenschaften an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg. Seit 2006 ist er als Rechtsanwalt bei der Rechtsanwaltskammer Freiburg zugelassen und Mitglied der Deutschen Anwaltsvereinigung (DAV).