Bundesgerichtshof: Rapidshare – Prüfpflichten für File-Hosting-Provider

VonIT Recht Freiburg

Bundesgerichtshof: Rapidshare – Prüfpflichten für File-Hosting-Provider

BGH, Urteil v. 15.08.2013, Az. I ZR 80/12

1. Leistet ein File-Hosting-Dienst durch sein konkretes Geschäftsmodell Urheberrechtsverletzungen in erheblichem Umfang Vorschub, so ist ihm eine umfassende regelmäßige Kontrolle der Linksammlungen zuzumuten, die auf seinen Dienst verweisen.

2. Die Prüfpflichten des File-Hosting-Diensts als Störer, die sich danach ergeben, bestehen in Bezug auf jedes Werk, hinsichtlich dessen ihm eine klare Rechtsverletzung angezeigt worden ist. Die Prüfpflichten werden nicht dadurch geringer, weil der File-Hosting-Dienst auf eine große Zahl von Verletzungen hingewiesen worden ist. Denn der urheberrechtliche Schutz darf nicht dadurch geschwächt werden, dass es im Rahmen eines an sich zulässigen Geschäftsmodells zu einer großen Zahl von Rechtsverletzungen kommt.

Über den Autor

IT Recht Freiburg

Rechtsanwalt Cristian-Oskar Marcachi studierte Rechtswissenschaften an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg. Seit 2006 ist er als Rechtsanwalt bei der Rechtsanwaltskammer Freiburg zugelassen und Mitglied der Deutschen Anwaltsvereinigung (DAV).