Bundesgerichtshof: Schadensersatz bei Abbruch einer eBay-Auktion

VonIT Recht Freiburg

Bundesgerichtshof: Schadensersatz bei Abbruch einer eBay-Auktion

BGH, Urteil vom 12.11.2014, Az. VIII ZR 42/14

1. Wer eine Ebay-Auktion abbricht, nur weil er den versteigerten Gegenstand anderswo verkauft hat, haftet auf Schadensersatz im Wert des verkauften Gegenstandes.

2. Nach der Rechtsprechnung des Bundesgerichtshofs kommt bei einem „ungerechtfertigten” Abbruch der Auktion ein Kaufvertrag mit demjenigen zustande, der zu diesem Zeitpunkt Höchstbietender ist.

 

Über den Autor

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Rechtsanwalt Cristian-Oskar Marcachi studierte Rechtswissenschaften an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg. Seit 2006 ist er als Rechtsanwalt bei der Rechtsanwaltskammer Freiburg zugelassen und Mitglied der Deutschen Anwaltsvereinigung (DAV).