EuGH: Weiterverkauf von Software nur mit Original-Datenträger

VonIT Recht Freiburg

EuGH: Weiterverkauf von Software nur mit Original-Datenträger

EuGH, Urt. v. 12.10.2016, Az. C-166/15

1. Der Verkauf von Software auf einem Datenträger, der die Sicherungskopie einer ursprünglich rechtmäßig erworbenen Software enthält, verstößt gegen das Urheberrecht.

2. Auch wenn der Original-Datenträger verloren oder kaputt gegangen ist, stellt der Weiterverkauf einer Sicherungskopie einen Verstoß gegen das Vervielfältigungsrecht des Herstellers dar.

3. Sicherungskopien dürften ausschließlich von dem rechtmäßigen Erwerber zu dem Zweck hergestellt werden, die weitere Benutzung der Software zu ermöglichen – nicht jedoch, um die Software weiterverkaufen zu können.

Über den Autor

IT Recht Freiburg

Rechtsanwalt Cristian-Oskar Marcachi studierte Rechtswissenschaften an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg. Seit 2006 ist er als Rechtsanwalt bei der Rechtsanwaltskammer Freiburg zugelassen und Mitglied der Deutschen Anwaltsvereinigung (DAV).