Landgericht Bielefeld: Weiterveräußerung von Multimedia-Downloads kann untersagt werden

VonIT Recht Freiburg

Landgericht Bielefeld: Weiterveräußerung von Multimedia-Downloads kann untersagt werden

LG Bielefeld, Urteil v. 05.03.2013, Az. 4 O 191/11

a) Der Betreiber eines Downloadshops kann ein nachvollziehbares Interesse an der Verhinderung eines unkontrollierten und möglicherweise urheberrechtsverletzenden Sekundärmarktes haben, das das sekundäre Weiterveräußerungsinteresse des Verbrauchers überwiegt.
b) Deshalb darf er die Weiterveräußerung der heruntergeladenen Dateien durch AGB untersagen.
c) Es ist nicht Zweck eines Download-Vertrages, dem Vertragspartner eine eigentümerähnliche Stellung zu verschaffen.

Über den Autor

IT Recht Freiburg

Rechtsanwalt Cristian-Oskar Marcachi studierte Rechtswissenschaften an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg. Seit 2006 ist er als Rechtsanwalt bei der Rechtsanwaltskammer Freiburg zugelassen und Mitglied der Deutschen Anwaltsvereinigung (DAV).