Landgericht Köln: Redtube-Streaming-Abmahnungen

VonIT Recht Freiburg

Landgericht Köln: Redtube-Streaming-Abmahnungen

LG Köln, Beschluss vom 24.01.2014, Az. 209 O 188/13

Das bloße „Streaming“ einer Video-Datei stellt grundsätzlich noch keinen relevanten rechtswidrigen Verstoß im Sinne des Urheberrechts, insbesondere keine unerlaubte Vervielfältigung i.S.d. § 16 UrhG dar.

Eine solche Handlung dürfte vielmehr bei nur vorübergehender Speicherung aufgrund einer nicht offensichtlich rechtswidrig hergestellten bzw. öffentlich zugänglich gemachten Vorlage regelmäßig durch die Vorschrift des§ 44a Nr. 2 UrhG gedeckt sein.

Über den Autor

IT Recht Freiburg

Rechtsanwalt Cristian-Oskar Marcachi studierte Rechtswissenschaften an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg. Seit 2006 ist er als Rechtsanwalt bei der Rechtsanwaltskammer Freiburg zugelassen und Mitglied der Deutschen Anwaltsvereinigung (DAV).