LG München I, Urteil v. 26.07.2012, Az. 7 O 10502/12
Eine Software, die es ermöglicht, Videostreams dauerhaft zu speichern, die als Stream im Internet angeboten werden und die mittels Sicherheitsmaßnahmen (RTMPE und Token-URL) vor einem Download geschützt sind, umgeht wirksame Schutzmaßnahmen und verstößt gegen § 95a UrhG.
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