Landgericht München I: Download von Video-Streams

VonIT Recht Freiburg

Landgericht München I: Download von Video-Streams

LG München I, Urteil v. 26.07.2012, Az. 7 O 10502/12

Eine Software, die es ermöglicht, Videostreams dauerhaft zu speichern, die als Stream im Internet angeboten werden und die mittels Sicherheitsmaßnahmen (RTMPE und Token-URL) vor einem Download geschützt sind, umgeht wirksame Schutzmaßnahmen und verstößt gegen § 95a UrhG.

Über den Autor

IT Recht Freiburg

Rechtsanwalt Cristian-Oskar Marcachi studierte Rechtswissenschaften an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg. Seit 2006 ist er als Rechtsanwalt bei der Rechtsanwaltskammer Freiburg zugelassen und Mitglied der Deutschen Anwaltsvereinigung (DAV).