LG Hamburg: Haftung des Domaininhabers

VonIT Recht Freiburg

LG Hamburg: Haftung des Domaininhabers

LG Hamburg, Beschluss v. 24.03.2010, Az. 310 O 100/10
Der Inhaber einer Domain haftet spätestens ab Kenntnis für die Rechtsverletzung eines Dritten, die unter seiner Domain zugänglich ist.

Über den Autor

IT Recht Freiburg

Rechtsanwalt Cristian-Oskar Marcachi studierte Rechtswissenschaften an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg. Seit 2006 ist er als Rechtsanwalt bei der Rechtsanwaltskammer Freiburg zugelassen und Mitglied der Deutschen Anwaltsvereinigung (DAV).