LG Hamburg: Haftung von Youtube

VonIT Recht Freiburg

LG Hamburg: Haftung von Youtube

LG Hamburg, Urteil v. 2012-04-20, Az. 310 O 461/10

1. Youtube haftet ab Kenntnis als Störer für urheberrechtsverletzende Videos, die auf der Plattform durch Nutzer eingestellt werden.

2. Youtube ist nicht nur verpflichtet, rechtswidrige Videos nach einem entsprechenden Hinweis zu löschen, sondern auch mittels des Content-ID-Verfahrens, sowie mittels Wortfilter künftige Uploads dieser Videos zu verhindern.

Über den Autor

IT Recht Freiburg

Rechtsanwalt Cristian-Oskar Marcachi studierte Rechtswissenschaften an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg. Seit 2006 ist er als Rechtsanwalt bei der Rechtsanwaltskammer Freiburg zugelassen und Mitglied der Deutschen Anwaltsvereinigung (DAV).