Oberlandesgericht Frankfurt am Main: Überlassung des Internetanschlusses an Ehepartner

VonIT Recht Freiburg

Oberlandesgericht Frankfurt am Main: Überlassung des Internetanschlusses an Ehepartner

OLG Frankfurt am Main, Beschluss v. 22.03.2013, Az. 11 W 8/13

1. Sofern der Anschlussinhaber nicht mit einer Rechtsverletzung durch seinen Ehepartner rechnen muss, sind Hinweis-, Aufklärungs- und Überprüfungspflichten diesem gegenüber unzumutbar.

2. Der Anschlussinhaber kann seinem Ehepartner den Internetanschluss überlassen, ohne ihn ständig überwachen zu müssen, solange er keine konkreten Anhaltspunkte für Rechtsverletzungen hat.

Über den Autor

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Rechtsanwalt Cristian-Oskar Marcachi studierte Rechtswissenschaften an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg. Seit 2006 ist er als Rechtsanwalt bei der Rechtsanwaltskammer Freiburg zugelassen und Mitglied der Deutschen Anwaltsvereinigung (DAV).