Oberlandesgericht Frankfurt: Siebentägige Speicherung von IP-Adressen durch Zugangsprovider zulässig

VonIT Recht Freiburg

Oberlandesgericht Frankfurt: Siebentägige Speicherung von IP-Adressen durch Zugangsprovider zulässig

OLG Frankfurt, Urteil vom 28.08.2013, Az. 13 U 105/07

Die anlasslose, auf sieben Tage begrenzte Speicherung der jeweils genutzten IP-Adressen wahrt dann die Verhältnismäßigkeit, wenn ihre technische Erforderlichkeit für die Zwecke des § 100 Abs. 1 TKG gegeben ist. Die bloße Speicherung der IP-Adressen zur Fehlererkennung und -beseitigung stellt für sich gesehen noch keinen schwerwiegenden Eingriff in die Grundrechte der Nutzer dar.

Über den Autor

IT Recht Freiburg

Rechtsanwalt Cristian-Oskar Marcachi studierte Rechtswissenschaften an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg. Seit 2006 ist er als Rechtsanwalt bei der Rechtsanwaltskammer Freiburg zugelassen und Mitglied der Deutschen Anwaltsvereinigung (DAV).