OLG Hamm, Urteil v. 2009-06-18, Az. 1-4 U 53/09
1. Der Einsatz von versteckten Inhalten auf einer Internetseite, die nur für Suchmaschinen, nicht aber für den menschlichen Internetnutzer sichtbar sind (“Hidden Text”), überschreitet das übliche Maß an Suchmaschinenoptimierung und ist jedenfalls dann wettbewerbswidrig, wenn in dem Text nicht nur allgemeine Begriffe, sondern auch der Name eines Mitbewerbers aufgeführt ist.
2. Dadurch werden Techniken eingesetzt, die nicht mehr als Optimierung, sondern als eine nicht mehr tolerable Suchmaschinenmanipulation anzusehen sind. Das ist der Fall, weil zum einen die Namen von Konkurrenten und anderen Personen für die Suchmaschinenoptimierung eingesetzt werden, zum anderen vor allem auch, weil für den Nutzer nicht sichtbare Seiten, die nur für die Suchmaschine “sichtbar” sind, installiert werden, um in den Suchlisten ein höheres Ranking zu erzielen.
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