OLG Hamm: Zur Wettbewerbswidrigkeit von “Hidden Text”

VonIT Recht Freiburg

OLG Hamm: Zur Wettbewerbswidrigkeit von “Hidden Text”

OLG Hamm, Urteil v. 2009-06-18, Az. 1-4 U 53/09

1. Der Einsatz von versteckten Inhalten auf einer Internetseite, die nur für Suchmaschinen, nicht aber für den menschlichen Internetnutzer sichtbar sind (“Hidden Text”), überschreitet das übliche Maß an Suchmaschinenoptimierung und ist jedenfalls dann wettbewerbswidrig, wenn in dem Text nicht nur allgemeine Begriffe, sondern auch der Name eines Mitbewerbers aufgeführt ist.

2. Dadurch werden Techniken eingesetzt, die nicht mehr als Optimierung, sondern als eine nicht mehr tolerable Suchmaschinenmanipulation anzusehen sind. Das ist der Fall, weil zum einen die Namen von Konkurrenten und anderen Personen für die Suchmaschinenoptimierung eingesetzt werden, zum anderen vor allem auch, weil für den Nutzer nicht sichtbare Seiten, die nur für die Suchmaschine “sichtbar” sind, installiert werden, um in den Suchlisten ein höheres Ranking zu erzielen.

Über den Autor

IT Recht Freiburg

Rechtsanwalt Cristian-Oskar Marcachi studierte Rechtswissenschaften an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg. Seit 2006 ist er als Rechtsanwalt bei der Rechtsanwaltskammer Freiburg zugelassen und Mitglied der Deutschen Anwaltsvereinigung (DAV).