OLG Köln: Keine Wiederholungsgefahr bei Abgabe einer modifizierter Unterlassungserklärung

VonIT Recht Freiburg

OLG Köln: Keine Wiederholungsgefahr bei Abgabe einer modifizierter Unterlassungserklärung

OLG Köln, Beschluss v. 2010-11-11, Az. 6 W 157/10

1. Die Wiederholungsgefahr für eine Urheberrechtsverletzung entfällt bei Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung auch dann, wenn diese weiter gefasst ist, als die vom Gläubiger ursprünglich verlangte Erklärung jedoch den geltend gemachten Anspruch des Gläubiger in vollem Umfang erfasst.

2. Für die Wirksamkeit einer Unterlassungserklärung ist es unerheblich, ob die Unterlassungserklärung auch vorbeugend gegenüber anderen potenziellen Gläubigern abgegeben wird. Ob die Erklärung letzteren gegenüber auch wirksam ist, kann dahinstehen.

Über den Autor

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Rechtsanwalt Cristian-Oskar Marcachi studierte Rechtswissenschaften an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg. Seit 2006 ist er als Rechtsanwalt bei der Rechtsanwaltskammer Freiburg zugelassen und Mitglied der Deutschen Anwaltsvereinigung (DAV).