OLG Köln: Das konkrete Ausmaß von Urheberrechtsverletzungen ist vom Rechteinhaber nachzuweisen

VonIT Recht Freiburg

OLG Köln: Das konkrete Ausmaß von Urheberrechtsverletzungen ist vom Rechteinhaber nachzuweisen

Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 15.01.2013,  Az. 6 W 12/13

Verlangt ein Rechteinhaber aufgrund von Urheberrechtsverletzungen Schadenersatz und Ersatz der Abmahnkosten, so muss er seine Aktivlegitimation und das Ausmaß der Rechtsverletzungen konkret darlegen und nachweisen. Pauschale Behauptungen genügen dazu nicht.

Über den Autor

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Rechtsanwalt Cristian-Oskar Marcachi studierte Rechtswissenschaften an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg. Seit 2006 ist er als Rechtsanwalt bei der Rechtsanwaltskammer Freiburg zugelassen und Mitglied der Deutschen Anwaltsvereinigung (DAV).