OLG Köln: Zur Haftung des Internet-Anschlussinhabers für Urheberrechtsverletzungen Dritter

VonIT Recht Freiburg

OLG Köln: Zur Haftung des Internet-Anschlussinhabers für Urheberrechtsverletzungen Dritter

OLG Köln, Urteil vom 16.05.2012, Az. 6 U 239/11

Eine anlasslose zumutbare Kontrollpflicht des Internet-Anschlussinhabers gegenüber dem Ehegatten als überwiegendem Nutzer des Anschlusses besteht grundsätzlich nicht.

Über den Autor

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Rechtsanwalt Cristian-Oskar Marcachi studierte Rechtswissenschaften an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg. Seit 2006 ist er als Rechtsanwalt bei der Rechtsanwaltskammer Freiburg zugelassen und Mitglied der Deutschen Anwaltsvereinigung (DAV).